Einseitensensor ESO Typ 3.0
AG Zerbst stellt Verfahren wegen fehlerhafter Software ein
Eine weitere "Wunderwaffe" der Polizei stellt sich als fehleranfällig heraus. Das Amtsgericht Zerbst (Sachsen-Anhalt) hat eine Vielzahl von Verfahren gegen angebliche Verkehrssünder eingestellt, da sich herausgestellt hat, dass das verwendete Messgerät ESO ES Typ 3.0 mit der Softwareversion 1.001, Fehlmessungen verursachen kann, wenn zwei Fahrzeuge parallel zueinander fahren. Das Messgerät war vor Bekanntwerden der Fehlermöglichkeit als besonders sicheres Messverfahren bekannt, welches sich inbesondere dadurch ausgezeichnet haben soll, dass es mehrere Fahrspuren gleichzeitig überwachen kann.
Sachverständige haben festgestellt, dass es möglich ist, dass andere Fahrzeuge den Messwert mitbeeinflusst haben können. Obwohl nach Bekanntwerden des Problems vom Hersteller eilig eine neue Software entwickelt worden ist, welche das Problem beheben sollte, haben die meisten Bußgeldbehörden, so auch die sachsen-anhaltische Polizei, die Messungen mit der alten Software fortgesetzt. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es alleine in Sachsen-Anhalt mehrere Tausend Betroffene gibt, deren Messungen fehlerhaft erfolgt sein können. In den meisten anderen Bundesländern wurde vergleichbar verfahren.
In unserem konkreten Fall soll unser Mandant auf der A9, Richtung München, km 69,2, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 47 km/h überschritten haben. Gegen ihn wurde ein Bußgeld in Höhe von 160,00 EUR, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot festgesetzt.
Den hieraufhin eingelegten Einspruch wollte die Bußgeldbehörde nicht abhelfen, obwohl ihr das Problem seit langem bekannt gewesen ist. Vielmehr wurden alle Möglichkeiten benutzt, um relevante Beweismittel zurückzuhalten und das Problem zu vertuschen. Erst das Amtsgericht hat den Bußgeldbescheid aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Unser Mandant muss nun weder das Bußgeld zahlen, noch muss er ein Fahrverbot antreten.
Fazit: Bundesweit sind tausende Autofahrer von möglicherweise fehlerhaften ESO 3.0 Messungen betroffen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Messung zu überprüfen und so Bußgeld und Fahrverbot zu vermeiden.
AG Zerbst stellt Verfahren ein
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