Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Ganz schnell ist es passiert: Zu dicht aufgefahren, in einem Moment der Unachtsamkeit das Rotlicht übersehen, gehetzt zu schnell unterwegs - im übelsten Fall sogar mit Unfallfolge. Soweit keine
Personen verletzt wurden, ist mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides zu rechnen. Je nach Verfahrensablauf geht diesem ein Anhörungsbogen voraus, mit dem der Betroffene innerhalb einer Woche seine
Sicht der Dinge mitteilen kann. Ergeht im Anschluss daran der Bußgeldbescheid, offenbart sich oft für die Betroffenen das böse Ende. In vielen Fällen verbleibt es nicht bei einer Geldstrafe oder
gar Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Schlimmstenfalls werden die Betroffenen mit einem Fahrverbot belegt, welche nicht selten zu massiven Schwierigkeiten im Berufsleben
führen.
Wenn nun der Bußgeldbescheid zugestellt wird, der Betroffene sich ungerecht behandelt fühlt oder aber die Strafe für ihn eine unbillige Härte darstellt, besteht die Möglichkeit, beim Stadtamt
oder zuständigen Landkreis Einspruch gegen Bußgeldbescheid einzulegen. Der Rechtsbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheides ist zu entnehmen, dass der Einspruch gegen Bußgeldbescheid innerhalb einer
Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides eingelegt werden muss. Diesbezüglich sollte jeder unbedingt den Briefumschlag aufbewahren, damit das Zustellungsdatum jederzeit
genauestens nachvollzogen werden kann. Sollte der Einspruch gegen Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig erfolgen, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Die angeordnete Geldstrafe ist zu zahlen,
die Punkte in Flensburg werden vermerkt, gegebenenfalls ist die Fahrerlaubnis abzugeben.
Daher ist es ratsam, für diesen Schritt einen Anwalt hinzuzuziehen, welcher sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Der Rechtsanwalt legt fristgerecht Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein.
Gleichzeitig beantragt er Akteneinsicht in die Bußgeldakte. Nachdem der Einspruch gegen Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde eingegangen ist, wird die Akte dem zuständigen Gericht zwecks
Entscheidung übermittelt. Von dort erfolgt die Übersendung der Akte direkt an den Rechtsanwalt. Dieser wird sodann mit dem Betroffenen die Sachlage dahingehend erörtern, ob der Einspruch gegen
Bußgeldbescheid erfolgversprechend ist und aufrecht erhalten wird oder nicht. Wird der Einspruch gegen Bußgeldbescheid aufrecht erhalten, so beraumt der zuständige Richter eine Hauptverhandlung
an. In dieser Verhandlung wird die Sach- und Rechtslage nochmals ausführlich erörtert. Hier bleibt dem Betroffenen die Möglichkeit, darzulegen, dass beispielsweise der Verlust der Fahrerlaubnis
auch den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet. Wenn der Betroffene sich im Vorfeld noch nichts zu Schulden kommen lassen hat, entspricht der Richter unter Beachtung aller Umstände dem Einspruch
gegen Bußgeldbescheid und stellt das Verfahren möglicher Weise gegen Verdoppelung der Geldbuße ein.
Eine solche Fallkonstellation ist hierzulande kein Einzelfall. Damit der Wunsch nach Verdoppelung einer Geldbuße erfüllt werden kann, sollte aber auf keinen Fall auf einen Rechtsanwalt verzichtet
werden, welcher sich um den Einspruch gegen Bußgeldbescheid kümmert und die weiteren Verfahrensabläufe überwacht. Nur so ist höchstmögliche Chance gegeben, dass der Einspruch gegen
Bußgeldbescheid Erfolg hat und das böse Ende sich in ein relativ Vertretbares wendet.
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