Auto- oder Motorradfahrer fürchten neben vielleicht einem Geisterfahrer oder Aquaplaning nichts mehr als das, wenn der rote Blitz eingeschlagen hat. Denn in diesem Moment ist mal wieder eine Radarfalle zugeschnappt und der Kraftfahrer wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Danach heißt es in jeden Falle erst einmal, kühlen Kopf zu bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Geradezu töricht wäre es zum Beispiel, nach dem Blitzen anzuhalten und die eventuell anwesenden Polizeibeamten zu beschimpfen oder gar zu beleidigen. Denn weder können diese Beamten etwas dafür, dass sie just an diesem Tag und an dieser Stelle eine Tempomessung durchführen müssen, noch können sie etwas dafür, dass gerade dieser Kraftfahrer in die von ihnen errichtete Radarfalle getappt ist und geblitzt wurde. Vielmehr könnte eventuell ein sachliches Gespräch mit den anwesenden Messbeamten Licht ins Dunkle bringen und etwaige Missverständnisse können bereits in diesem Moment ausgeräumt werden. Bei einem solchen Gespräch sollte man jedoch genauestens darauf achten, was man gegenüber den Polizeibeamten, die einen gerade noch geblitzt haben, sagt. Wenn der Kraftfahrer die Messbeamten zum Beispiel fragen würde, wie schnell er denn gefahren sei, würde er unterschwellig einen Verstoß zugeben und die Chancen bei einem Widerspruch wären gleich Null. Auch wenn man nach eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Laserpistole geblitzt worden ist und darauf hin von Polizeibeamten angehalten wird, sollte man keinerlei Angaben zu dem Tatvorwurf machen und auf den schriftlichen Anhörungsbogen verweisen. Zur Herausgabe von Führerschein und den Fahrzeugpapieren ist man jedoch im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle gesetzlich verpflichtet. Hier gilt der Grundsatz: Kooperativ sein, ohne jedoch irgendein Fehlverhalten zuzugeben. Denn neben der Radarfalle stellen die Messbeamten gerne auch verbale Fallen auf. Wenn etwa ein Polizeibeamter fragt: "Wissen Sie denn, wie schnell Sie auf dieser Straße fahren dürfen?", und der Kraftfahrer beantwortet diese Frage mit einem ja, gibt er gleichzeitig einen vorsätzlichen Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu. Allein schon wegen solcher Fangfragen sollte man lieber gar nichts zu dem Tatvorwurf sagen und den schriftlichen Bußgeldbescheid bzw. die schriftliche Verwarnung abwarten. Diese landet in der Regel circa drei bis vier Wochen nach dem Tappen in die Radarfalle im Briefkasten des Betroffenen. Wenn jedoch eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung im Raum steht, kann ein solcher Bescheid auch schneller zugestellt werden, damit die Fristen für eine eventuelle Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen etc. eingehalten werden können. Bevor der Kraftfahrer keinen Bescheid in seinen Händen hält, braucht er in jedem Falle nichts zu unternehmen, da ihm immer eine gewisse Frist für einen Widerspruch von Gesetzes wegen eingeräumt wird. Wenn der Bußgeldbescheid eine geringe Geldbuße ohne Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot beinhaltet, sollte man lieber zahlen. Denn in einem solchen Falle lohnt sich der Aufwand meist nicht und die Kosten würden sonst eventuell eher noch höher werden. Man sollte sich immer vor Augen halten, dass die Erfolgschancen bei einem Einspruch, wenn man von einer Radarfalle geblitzt worden ist, recht gering sind. Zum Einen spielt die regelrechte Überflutung der zuständigen Behörden mit Einsprüchen eine Rolle und zum anderen hat sich in den letzten Jahren herauskristallisiert, dass die deutsche Rechtsprechung in solchen Fällen eher zu den Behörden als zu den Kraftfahrern tendiert. Das heißt jedoch keineswegs, dass man sich nicht wehren sollte, nur sollte man den Kostenfaktor nicht aus den Augen verlieren und ein gesundes Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand vor einem etwaigen Einspruch abwägen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch in solchen Fällen sehr nützlich für einen Kraftfahrer sein kann. Wenn ein Kraftfahrer geblitzt wurde und sodann jedoch selbst für einen technisch und rechtlich unbedarften Kraftfahrer klar erkennbar ist, dass bei der Messung mit der Radarfalle ein Fehler unterlaufen sein muss, lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Ein solcher Einspruch ist grundsätzlich schriftlich bei der Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erfolgen. Entsprechende Rechtsbehelfe finden sich im Anhang des Bußgeldbescheides, wo auch auf die entsprechende Einspruchsfristen Bezug genommen wird. Im beigefügten Anhörungsbogen sollte man nur die persönlichen Daten eintragen, sofern diese in dem Bescheid nicht korrekt sind. Weitere Angaben sollte man nicht machen, da man sich gemäß § 55 Abs. 1 StPO nicht selbst belasten muss. Auch muss man in diesem Anhörungsbogen nicht angeben, wer zu dem Tatzeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war, dass von einer Radarfalle geblitzt wurde. In keinem Fall sollte man das Kästen neben dem Satz "Wird der Verstoß zugegeben?" ankreuzen, denn damit hängt der Betroffene neben der Radarfalle nun in der Falle der Behörde und gibt alles zu, was passiert ist, als er geblitzt wurde. Ein solcher Einspruch führt in den meisten Fällen zu einer Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht bei dem die Behörden nicht als Ankläger, sondern als Zeuge auftritt und ebenso zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet ist, wie der betroffene Kraftfahrer. In jedem Falle sollte der Kraftfahrer, der von einer Radarfalle geblitzt wurde und dem dadurch ein Fahrverbot droht, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen, der ihm bei der Vorbereitung und in der Gerichtsverhandlung hilfreich zur Seite steht.