ESO ES 3.0 (Einseitensensor) häufig anfechtbar
Am Anfang sieht man oft nur einen grellen Blitz. Und soweit kein außerordentlicher Glücksfall eintritt, bekommt man ein paar Wochen später Post, maschinell erstellt und mit einem oder mehreren
Fotos in Paparazzi-Optik. Reaktionsmöglichkeiten gibt es darauf zwei: Alles zugeben, auf den Bußgeldbescheid warten und schon mal einen Überweisungsträger bereit legen – oder mit einer Rüge des
Messvorgangs die Behörde in Verlegenheit bringen. Ist bei der Verkehrsüberwachung ein Sensor vom Typ ESO ES 3.0 (häufig auch Einseitensensor genannt) zum Einsatz gekommen, dann besteht sogar die
Chance, dass aus Verlegenheit Erklärungsnot wird. Hundertfach sind diese Sensoren bundesweit bei staatlichen Stellen und privaten Dienstleistern in Gebrauch. Das Problem: Ihre Messergebnisse sind
keinesfalls über allen technischen und juristischen Zweifeln erhaben.
Ende 2006 wurde der so genannte Einseitensensor ESO ES 3.0 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Für Geschwindigkeitsmessungen im Bereich 10 bis 250 km/h ist der ESO ES
3.0 geeicht. Fehlerquellen gibt es dennoch, so muss das Gerät vor jedem Überwachungseinsatz mit einer Neigungswasserwaage ausgerichtet werden. Der Hersteller, die Firma Elektronik – Service –
Organisation in Tettnang legt zudem die Funktionsweise des ESO ES 3.0 nicht offen. Unbekannt ist damit, welchen Einfluss potentielle Störfaktoren wie Strahlung (Handy), Wetter (Niederschlag,
Temperaturschwankungen) oder Reflexionen haben. Eine nachträgliche Kontrolle der Richtigkeit mit einer konkreten Zuordnung zu einzelnen Fahrzeugen ist kaum möglich. Überprüfbar ist dies nämlich
nur, wenn genaue Informationen über die Messwertbildung vorliegen – genau das ist beim ESO ES 3.0 aber ungewiss.
Ein weiterer Angriffspunkt ist die Software des ESO ES 3.0. Die Version SV1.001 ermittelte bei mehreren Fahrzeugen auf gleicher Höhe unzuverlässige Werte. Mit der Version SV1.002 soll dieses
Problem zwar behoben sein, aber prüfen sollte man dennoch, ob das bei der fraglichen Messung eingesetzte Gerät auch richtig mit dem Update versehen worden ist. Abseits von Softwareproblemen
besteht angesichts der hohen technischen Komplexität des ESO ES 3.0 zudem immer die Möglichkeit eines Bedienungsfehlers.
Mit diesem Wissen gewappnet kann man den Bußgeldbescheid eigentlich auf sich zukommen lassen. Oder man wird bereits vorher aktiv. Denn: Bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird, muss man als
Betroffener angehört werden. Dies erfolgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Regel schriftlich; mit dem Anhörungsbogen erhält man meist auch die angeblichen Beweisfotos. Zweifel an der
technischen Zuverlässigkeit der Messung kann der Betroffene bereits in diesem Stadium artikulieren. Sollte die Behörde darauf nicht eingehen und der Bußgeldbescheid dennoch erlassen werden, kann
gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Wichtig ist die Beachtung der im Bußgeldbescheid genannten Einspuchsfrist. Für die Durchführung des Einspruchsverfahrens ist die Einschaltung
eines Rechtsanwaltes ratsam, insbesondere wenn ein Verkehrsrechtsschutz vorhanden ist. Für den Fall, dass der Bußgeldbescheid nicht zurückgenommen wird, erhält man von seinem Anwalt auch
kompetenten Rat zu den Erfolgsaussichten weiterer rechtlicher Schritte, z.B. der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung.
Lassen Sie sich sofort und unverbindlich zum Thema Bußgeld und Fahrverbot beraten: 030/577091222
blitzerkanzlei ® - Das Original
bekannt aus TV und Radio
Sofortberatung: 030 - 577 091 222