Absehen vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer

Im Gegensatz zu anderen Sanktionen gegen eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wie Punkten in Flensburg und Bußgeld, soll ein Fahrverbot den Verkehrssünder in besonderem Maße wach rütteln und als kurzfristiger Denkzettel fungieren. Da die meisten Kraftfahrer den Entzug der Fahrerlaubnis als besonders einschneidend empfinden, führt er oftmals dazu, dass selbst passionierte Raser ihr Fahrverhalten ernsthaft überdenken. Allerdings kann sich die Schockwirkung nur voll entfalten, wenn die Konsequenz umgehend auf den Verkehrsverstoß folgt. Falls dagegen die Überschreitung bereits länger zurückliegt, und der Verkehrsteilnehmer seither keine weiteren Verstöße begangen hat, sehen die Gerichte den Zweck dieser Sanktion nicht mehr als erreichbar an. In diesen Fällen lässt sich das Fahrverbot umgehen, weil Gründe für ein Absehen vom Fahrverbot vorliegen.


Das Fahrverbot umgehen kann der Betroffene spätestens, wenn nach dem Verstoß zwei Jahre vergangen sind, wobei wir Sie als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte mit einer geschickten Verteidigungsstrategie unterstützen können. Denn in die Frist fällt auch die Dauer eines Rechtsmittelverfahrens, das sich mithilfe verschiedener Taktiken ausdehnen lässt, sodass ein Absehen vom Fahrverbot oftmals in Betracht kommt. Wenn Sie ein Fahrverbot umgehen möchten, stehen wir Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand zur Seite, um Sie im Einspruchsverfahren zu vertreten und ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen.

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