Neue Messfehler bei Poliscan Speed
Das Lasermessgerät Poliscan Speed von der Firma Vitronic gehört zu den innovativen Messgeräten, die noch nicht allzu lange auf Deutschlands Straßen zum Einsatz kommen. Mit der sogenannten
LIDAR-Methode sendet das an nur einer Fahrbahnseite installierte oder mobil nutzbare Gerät Laserimpulse aus, die nach dem Auftreffen auf ein Objekt reflektiert werden. Aus der bekannten
Lichtgeschwindigkeit des Laserstrahls wird die Entfernung zum Fahrzeug gemessen und aus dem Abstand im Rahmen einer zweiten Messung die Geschwindigkeit ermittelt. Eine angeschlossene Kamera löst
bei Überschreitung eines zuvor festgelegten Tempos automatisch aus und produziert Fotos, die möglichst auch den Fahrzeugführer erkennen lassen. Das Lasermessgerät Poliscan Speed kann in beide
Fahrtrichtungen Fahrzeuge messen, die sich im Bereich zwischen 50 und 20 Metern Entfernung nähern und sich mindestens über eine Strecke von zehn Metern im Messfenster befinden.
Wie jede Messung birgt auch die Geschwindigkeitskontrolle mit Poliscan Speed generelle und spezifische Quellen für Messfehler. Grundsätzlich muss das Gerät ordnungsgemäß geeicht und voll
funktionsfähig sein, während geschulte Messbeamte die besonderen Anwendungsvorschriften einhalten müssen. Bei diesem Lasermessgerät von Vitronic haben sich in der Vergangenheit zusätzliche
Messfehler daraus ergeben, dass bei der früheren Softwareversion 1.5.3 eine Verzögerung der Kameraauslösung vorlag, die eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich machte. Zwar ist
dieser Fehler inzwischen durch die Entwicklung einer neuen Software behoben worden, die aber erst seit 21.07.2010 eingeführt wurde. Vielerorts wurden die Geräte erst stark verzögert mit der neuen
Software ausgerüstet, und noch immer können veraltete Versionen zum Einsatz kommen.
Betroffene, die mit Poliscan Speed geblitzt wurden, haben daher gute Chancen, den Bußgeldbescheid im Einspruchsverfahren anzugreifen, da Messfehler oftmals nicht auszuschließen sind. Ein
Rechtsanwalt kann nach Einsicht in die Bußgeldakte die Einzelheiten der Messung nachvollziehen und gegebenenfalls die Nachprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen.
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