Gemessen wurde der Betroffene im August 2012 auf der

BAB 24, km 237,0 (Baustelle), zw. Hamburg und AK Oranienburg in FR AK Oranienburg

mit einer Geschwindigkeit von 87 km/h (nach Toleranzabzug) bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mittels der Verwendung eines Messgerätes vom Typ PoliScanSpeed. Das in der Akte befindliche Beweisbild zeigte ein weiteres Fahrzeug, welches im Moment der Kameraauslösung gerade im Begriff war, das Fahrzeug unseres Mandanten auf der linken Spur zu überholen. Da in solchen Fällen bei dem hier verwendeten Messgerät Poliscan Speed nicht von einer eindeutigen Messwertzuordnung auszugehen ist, konnte die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg noch vor Erlass eines Bußgeldbescheides davon überzeugt werden, dass Verfahren gegen unseren Mandanten einzustellen

 

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