Lasermessgerät Poliscan Speed
Fahrversuch Poliscan Speed
Kaum ein anderes Messsystem ist so umstritten wie das Vitronic Poliscan Speed. Besonders problematisch bei diesem System ist die Geheimhaltungspoitik des Herstellers. Aktuell ist die genaue Funktionsweise des Messgeräts allen Sachverständigen unbekannt. Trotzdem hat das Messgerät die Zulassung der PTB erhalten und wird von allen Obergerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt.
Nachdem vermehrt Messfehler aufgetreten sind, musste der Hersteller mehrfach nachbessern. Kritische Sachverständige sehen auch bei der aktuellen Softwareversion große Probleme bei der Fahrzeugzuordnung.
Vitronic Poliscan Speed
Vitronic Poliscan Speed
Vitronic Poliscan Speed
Vitronic Poliscan Speed
Das relativ junge Lasermessgerät Poliscan Speed der Firma Vitronic zeichnet sich auf den ersten Blick durch einige Vorteile gegenüber bisher bekannten
Messinstrumenten aus. Ein einziges Lasermessgerät, das sowohl stationär zu installieren als auch mobil einzusetzen ist, kann ohne Kontaktschleifen im Fahrbahnbereich alle Fahrspuren abtasten und
den Verkehr in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig kontrollieren. Eine digitale Fotoeinrichtung sorgt dabei für die Dokumentation der Messwerte, während das Gerät im Bereich von 50 bis 20 Metern
entgegenkommende Fahrzeuge erfasst.
Allerdings entscheiden die deutschen Gerichte derzeit unterschiedlich, ob Poliscan Speed dem Stand der Technik entspricht und die erzielten Messwerte damit, selbst
bei ordnungsgemäßer Anwendung ohne erkennbare Messfehler, als Beweismittel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor Gericht taugen. Während Kammergericht, OLG Frankfurt und OLG Düsseldorf
Poliscan Speed bereits als standardisiertes Messverfahren anerkannt haben, sind viele Amtsrichter, zum Beispiel in Mannheim und Dillenburg, anderer Ansicht. Wie auch zahlreiche Sachverständige
vertreten die dortigen Richter die Auffassung, dass die Messung nicht ausreichend gerichtlich nachvollziehbar sei, weil der Gerätehersteller selbst Informationen zurückhält und keinen Einblick in
den eigentlichen Ablauf der Messung zulässt. Da Messfehler folglich nie auszuschließen sind, führten mehrere Verfahren in erster Instanz zum Freispruch. Wie sich weitere Obergerichte künftig
verhalten werden, bleibt derzeit abzuwarten.
Schließlich birgt das Messsystem Poliscan Speed die gleichen Risiken wie alle Verfahren zur Geschwindigkeitsermittlung, Messfehler können etwa daraus resultieren,
dass Schulungen der Beamten unterblieben sind, das Gerät nicht ordnungsgemäß gewartet oder bedient wurde oder es nicht korrekt geeicht war. Weiter können bei diesem Verfahren Messfehler aus
falscher Dokumentation herrühren, die im Gerät begründet liegen oder auf falscher Anwendung beruhen können.
Wer einen Bußgeldbescheid nach einer Messung mit Poliscan Speed bekommt, sollte auf jeden Fall versuchen, sein Recht gerichtlich durchzusetzen. Da das Gerät nicht
allerorts als zuverlässiges Messwerkzeug anerkannt wird, stehen die Chancen im Einspruchsverfahren grundsätzlich gut. Ob außerdem Messfehler nicht auszuschließen sind, kann der Rechtsanwalt nach
Einsicht in die Bußgeldakte ersehen und zusätzlich die Überprüfung durch einen Sachverständigen herbeiführen.
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