Im Dezember 2006 wurde die Weiterentwicklung des Geschwindigkeitsmessers ES 1.0 der Firma ESO, der Einseitensensor ESO ES 3.0, zugelassen. Damit können von einer Installation aus mit einer Lichtschranke Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen im Bereich von 10-399 km/h gemessen werden, allerdings ist das Gerät nur bis zur Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h geeicht. Der mobil einsetzbare oder auf einem Stativ installierte Sensorkopf mit vier Sensoren wird an einen digitalen Bildschirm und eine Rechnereinheit mit Messkarte angeschlossen und dokumentiert Geschwindigkeitsverstöße mit qualitativ höherwertigen Fotos als die Vorgängermodelle. Mithilfe einer zusätzlichen Blitzeinheit sind mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 auch Aufnahmen bei Dunkelheit unproblematisch möglich, zwei Kameras sorgen für bestmöglich erkennbare Abbildungen der Fahrer in PKW oder auch auf Motorrädern. Der Einseitensensor ESO ES 3.0 wird besonders gern in Tempo-30-Zonen eingesetzt und kommt auch für Kurvenbereiche in Betracht. Durch eine automatische Speicherung der Daten auf einem USB-Stick lassen sich die Messwerte später auch an anderen Computern komfortabel nachprüfen.

In der Vergangenheit kam es bei Messungen mit dem Einseitensensor ESO ES 3.0 mit der ursprünglich verwendeten Softwareversion SV 1.001 jedoch zu Problemen bei der Zuordnung der Messergebnisse zu zwei auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeugen, weshalb mehrere Bußgeldverfahren mit Einstellungen endeten. Der Hersteller hat die Softwarefehler zwischenzeitlich mit der neuen Version SV 1.002 behoben. Die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt in Braunschweig hat diese Software Ende 2009 zugelassen, weil die Messungen der zweifelhaften Fälle nunmehr vom Gerät häufig verworfen werden.

Da nicht alle Polizeibehörden im Bundesgebiet jedoch zeitgleich auf die neue Software umgerüstet haben, wurde in einigen Fällen noch mit der veralteten Version gemessen, nachdem deren Schwachpunkte bereits bekannt waren. So können insbesondere Bußgeldbescheide aus dem Zeitraum bis Juni 2010 schon wegen der Verwendung überholter Programme angreifbar sein.
Aber auch bei Messungen mit der aktuellen Software können wie bei jedem Messverfahren einige Fehlerquellen die Ergebnisse verfälschen. Sowohl bei der Auswahl des Messpunkts als auch der Bedienung und Dokumentation der Werte können den Messbeamten Fehler unterlaufen, die deren regelmäßige Schulung unerlässlich machen. Außerdem muss der Einseitensensor ESO ES 3.0 gültig geeicht und voll funktionsfähig sein.

Wer einen Bußgeldbescheid aufgrund der Messung mit einem Einseitensensor ESO ES 3.0 bekommt, sollte sich daher am besten anwaltliche Hilfe suchen und Einspruch einlegen lassen. Nach Akteneinsicht kann der Rechtsanwalt die genaueren Umstände der Messung ersehen und gegebenenfalls die Nachprüfung durch einen Sachverständigen veranlassen.

 

[vcex_button url=”http://www.blitzerkanzlei.de/kostenlose-beratung-anfordern/” title=”Visit Site” style=”graphical” align=”left” color=”green” size=”medium” target=”self” rel=”none”]Wir beraten Sie zu diesem Messgerät[/vcex_button]