Telefonieren am Steuer
§ 23 Abs. 1a StVO
Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Nr. 246 BKatV
40 EUR Bußgeld + 1 Punkt
Sog. Handyverstöße können auf unterschiedliche Weise festgestellte werden. Die häufigsten Anzeigen erfolgen durch Beobachtungen durch Polizeibeamte. Gelegentlich werden die Verstöße jedoch auch im Rahmen von Geschwindigkeits- oder Abstandskontrollen festgestellt, wenn bei der Auswertung des Fotos das Handy zu sehen ist.
Allgemein lässt sich sagen, dass bei Handyverstößen gute Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Wichtig ist es jedoch, anhand der vorliegenden Beweismittel (also der Ermittlungsakte) die wesentlichen Fragen zu klären:
Wie kann der Polizeibeamte sicher sein, dass es sich um ein Handy - und nicht etwa ein Diktiergerät oder MP3-Player - gehandelt hat?
Ist das Gerät auf dem Beweisfoto klar als Handy erkennbar?
Liegt möglicherweise ein Sonderfall vor, der eine Reduzierung des Bußgeldes auf 35 EUR (und damit keinen Punkt!) rechtfertigt?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung (für Verkehrsrecht) verfügen, übernimmt diese alle anfallenden Kosten für die Verteidigung. Auch die Kosten und Auslagen des Bußgeldverfahrens (23,50 EUR) werden übernommen.
Beauftragen Sie uns möglichst frühzeitig mit Ihrer Verteidigung und lehnen Sie sich zurück. Wir veranlassen das Notwendige für Sie.
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